Aktuelle Meldungen zum Übergangssektor 
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Meldungen - Der Überblick

Datum

Autor/in

Titel

Bemerkung

05.12.2023


Hamburger Institut für Berufsbildung

Hamburger Übergangsmanagement ist eine echte Erfolgsstory

Pressemitteilung des HIB

04.12.2023

Bündnis für Ausbildung Berlin

Maßnahmenkatalog

Es werden 47 Maßnahmen zur Schaffung von 2000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen vorgestellt

24.11.2023

Referentenentwurf SenBJF

Vorschlag zur Reform des Schulgesetzes

Nicht öffentliches Papier als Aufschlag für die Diskussion zur Reform 2024

08.11.2023

BIBB-Report 2/2023

Jugendberufsagenturen als regionale Gestalterinnen der Ausbildungsgarantie – empirische Einblicke

Das BIBB blickt in die Praxis von 6 Jugendberufsagenturen in Deutschland

28.08.2023

Bundesagentur für Arbeit

Umsetzung der Ausbildungsgarantie in „unterversorgten Regionen“ mittels außerbetrieblicher Berufsausbildung (BaE)

Erster Weisungsvorschlag aus Nürnberg zur Umsetzung der außerbetrieblichen Berufsausbildung nach der Änderung des SGB III im Jahre 2022

21.08.2023


Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (iab)

Ein Vorschlag zur Identifikation einer regionalen Unterversorgung an Ausbildungsplätzen

Versuch einer Handreichung, um Regionen zu identifizieren, in denen die neuen gesetzlichen Vorgaben für die außerbetriebliche Berufsausbildung zutreffen - leider ist das nicht so einfach.

23.01.2023

Dieter Euler/Susan Seeber/Friedrich Ebert Stiftung

Ausbildungsgarantie beseitigt Wildwuchs im Übergangssektor

Euler und Seeber begründen die staatliche Verantwortung für das Nachfunktionieren des Übergangssektors und schlagen ein neues/altes  Modell für den Einstieg in die Berufsausbildung vor.

2022

f-bb

Evaluation der Jugendberufsagentur Berlin - Abschlussbericht aus dem Jahre 2021

Umsetzung des Auftrags von Sen IAS und Vorlage für das Abgeordnetenhaus








Die Meldungen im Einzelnen - geordnet nach Erscheinungsdatum

05.12.2023
Hamburger Institut für Berufliche Bildung
Hamburger Übergangsmanagement ist eine echte Erfolgsstory: Mehr Hamburger Schulabgänger beginnen eine Ausbildung
Im zehnten Jahr und Dank mehrerer Schulreformen sind so viele Jugendliche wie noch nie zuvor direkt nach Klasse 10 von der Stadtteilschule in eine Berufsausbildung übergegangen: 1.897 von 4.281 Schulabgängerinnen und Schulabgängern haben unmittelbar eine Ausbildung aufgenommen. Das sind 44,3 Prozent der Abgänger, ein bisheriger Spitzenwert.
44,3 Prozent (absolut 1.897) der 4.281 Schulabgängerinnen und -abgänger aus den Stadtteilschulen ist der direkte Übergang von Klasse 10 in die Ausbildung gelungen – ein bisheriger Spitzenwert. 2012 betrug die Übergangsquote in Ausbildung nur ca. 25 Prozent und stieg dann in den folgenden Jahren auf durchschnittlich 40 bis 41 Prozent. Mit dem neuen Spitzenwert setzt sich die Steigerung der vergangenen zwei Jahre fort (2022: 40,8%, 2021: 41,0 Prozent, 2020: 38,2 Prozent.
Insbesondere die Ausbildung in einem Betrieb ist attraktiv und wird genutzt. Im Vergleich zu den Vorjahren begannen deutlich mehr Abgängerinnen und Abgänger aus den Stadtteilschulen eine duale Berufsausbildung: 2023 waren das 1.404 (32,8%), 2022 noch 1.166 (28,2%), 2021 1.119 (27,1%) und 2020 1.048 (24,5%). Viele andere Jugendliche wählten einen Ausbildungsberuf, der ausschließlich in der Berufsfachschule gelernt werden kann, beispielsweise „Sozialpädagogische Assistenz“ oder eine Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen.
Wer im Vorjahr nicht direkt nach Klasse 10 einen Ausbildungsplatz gefunden hatte und noch schulpflichtig war, konnte nach der Ausbildungsvorbereitung (AvDual) im zweiten Anlauf erfolgreich werden. Diesen Weg in Ausbildung schafften in diesem Jahr 48,7 Prozent der Abgängerinnen und Abgänger aus AvDual (absolut 1.023), weitere 9,1 Prozent gingen in Beschäftigung über. Von den insgesamt 4.672 Abgängerinnen und Abgängern nach Klasse 10 im Jahr 2022 begannen damit spätestens nach einem Jahr rund zwei Drittel aller Schulabgänger ihre Berufsausbildung.
Frühe berufliche Orientierung für einen reibungslosen Start in den Traumberuf
Im Schulfach „Berufsorientierung“ lernen die Jugendlichen an den Stadtteilschulen zwischen Klasse 8 und 10 ihre Interessen und Stärken kennen, Bewerbungen zu schreiben, sich auf dem Ausbildungsmarkt zu orientieren und sich in Berufspraktika auszuprobieren. Zusätzliche Beratungen in Kooperation mit der Jugendberufsagentur (JBA) an den Schulen sind dabei eine wichtige Unterstützung. So entwickeln die jungen Menschen bereits frühzeitig berufliche Perspektiven, reflektieren betriebliche Praktika, schreiben Bewerbungen und planen ihre nächsten Schritte. Zusätzlich gibt es seit dem Schuljahr 2020/2021 Praxisklassen in der Jahrgangsstufe 10 in denen die Schülerinnen und Schüler berufliche Erfahrungen durch das Lernen in Schule und Betrieb sammeln und dabei durch Mentoren der Berufseinstiegsbegleitung unterstützt werden.
Lückenlose Begleitung nach Klasse 10
Die Schulen und die Mitarbeitenden der Jugendberufsagentur begleiten Schulabgängerinnen und -abgänger eng und analysieren den Verbleib aller Jugendlichen nach Klasse 10 sorgfältig. So kann niemand durch das soziale Netz fallen, es wird zudem niemand allein gelassen. Angesichts der knapp 10.000 jungen Menschen in der Klassenstufe 10 an Stadtteilschulen, ReBBZ (ehemals Förderschulen) sowie privaten Schulen ist es eine große Leistung der Behörden, den weiteren Weg aller Schülerinnen und Schüler zu prüfen und in ungeklärten Fällen genau nachzufragen. In diesem Jahr blieben lediglich drei Verbleibe, davon zwei Verbleibe aus den Stadtteilschulen bis zum Stichtag 30. September 2023 ungeklärt. Hier wurde ein Absentismusverfahren eingeleitet. Bis 2012 war in der Regel der Verbleib von über 1.500 jungen Menschen unbekannt.
Link ...

04.12.2023
Stichworte: 11. Pflichtschuljahr, Bündnis für Ausbildung,
Senat von Berlin

Bündnis für Ausbildung verständigt sich auf konkrete Handlungsfelder und 47 Maßnahmen
Um die Ausbildungsplatzsituation für junge Menschen in Berlin zu verbessern und einen Beitrag zur Fachkräftesicherung des Wirtschaftsstandortes Berlin zu leisten, hat der Senat gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften sowie der Bundesagentur für Arbeit in Berlin ein „Bündnis für Arbeit“ ins Leben gerufen. Das Bündnis hatte sich beim Auftakt Ende August auf vier konkrete Handlungsfelder verständigt: Das Ausbildungsplatzangebot wird erhöht und sichtbar gemacht, die Übergänge in Ausbildung werden verbessert und vorhandene Ausbildungsplätze besetzt, Barrieren werden abgebaut und zielgruppengerechte Angebote entwickelt und die Rahmenbedingungen von Ausbildung werden verbessert.
Ziel ist es, dass die Maßnahmen mit dazu beitragen, bis zum 31.12.2025 insgesamt 2000 neue Ausbildungsplätze zu schaffen. Wenn nicht, so die politische Vorgabe bei  Verfehlung des Ziels, wird die betrieblichen Ausbildungsumlage in Berlin eingeführt.

Vergleiche hierzu auch unsere Meldung im Ordner "Neuigkeiten" vom 21.12.2022:
"Arbeitssenatorin Kipping: Eckpunkte für eine Berliner Ausbildungsplatzumlage vorgestellt."

Charta 47
Maßnahmekatalog Bündnis für Ausbildung
231205_Charta 47.pdf (269.58KB)
Charta 47
Maßnahmekatalog Bündnis für Ausbildung
231205_Charta 47.pdf (269.58KB)


24.11.2023
Stichworte: Reform des Schulgesetzes, 11. Pflichtschuljahr, berufliche Orientierung
Referentenentwurf
Vorschlag für die Reform des Schulgesetzes
Es liegt der Entwurf für die Reform des Schulgesetzes auf dem Tisch, in dem es u.a. um die Einführung des 11. Pflichtschuljahres geht. Geplant ist, das Gesetz im Mai 2024 im Abgeordnetenhaus zu beschließen.

Referentenentwurf
Reform des Schulgesetzes, Einführung eines 11. Pflichtschuljahres
231124_Referententwurf_Schulgesetz.pdf (2.35MB)
Referentenentwurf
Reform des Schulgesetzes, Einführung eines 11. Pflichtschuljahres
231124_Referententwurf_Schulgesetz.pdf (2.35MB)


08.11.2023
Stichworte: Ausbildungsgarantie, Jugendberufsagenturen
BIBB-Report 2/2023
Jugendberufsagenturen als regionale Gestalterinnen der Ausbildungsgarantie – empirische Einblicke
Die Verfasser:innen Enggruber und Neisse gehen in einer Studie der Frage nach, ob und wie die Jugendberufsagenturen die Umsetzung der Ausbildungsgarantie übernehmen könnten.
Die geplante Ausbildungsgarantie hat ordnungspolitische Konsequenzen für die duale Berufsausbildung. Denn zur Versorgung aller Jugendlichen in einer Region sollen bei Bedarf außerbetriebliche Ausbildungsplätze angeboten werden, was die marktwirtschaftliche Zugangssteuerung zur Berufsausbildung beeinflussen würde. Ausgehend von der These, dass damit ein Spannungsfeld zwischen der Berufswahlfreiheit junger Menschen und dem Fachkräftebedarf der Betriebe entsteht, das Jugendberufsagenturen (JBA) ebnen können, werden diese zunächst vorgestellt. Ferner gewähren Ergebnisse aus Experteninterviews, die in sechs ausgewählten Jugendberufsagenturen geführt wurden, empirische Einblicke dazu, wie diese eine Ausbildungsgarantie regional ausgestalten könnten. Auf dieser Basis werden abschließend Handlungsempfehlungen formuliert.
Link zur Studie


28.08.2023
Stichworte: Übergangssektor, außerbetriebliche Berufsausbildung, SGB III
Bundesagentur für Arbeit

Umsetzung der Ausbildungsgarantie in „unterversorgten Regionen“ mittels außerbetrieblicher Berufsausbildung (BaE)
Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Aus-und Weiterbildungsförderung“ (Weiterbildungsgesetz) wird im Kontext der „Ausbildungsgarantie“ die Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) ab 1. August 2024 als Rechtsanspruch ausgestaltet. Des Weiteren wird die Zielgruppe der förderberechtigten jungen Menschen erweitert auf junge Menschen, die in Regionen wohnen „mit einer erheblichen Unterversorgung“ an Ausbildungsplätzen. Diese Weisung regelt die Umsetzung sowie die Identifizierung dieser Regionen unter Einbeziehung der Sozialpartner.

Erweiterte Zielgruppe für die Außerbetriebliche Berufsausbildung
Umsetzung des § 76 SGB III
weisung-202308004_ba045165.pdf (156.61KB)
Erweiterte Zielgruppe für die Außerbetriebliche Berufsausbildung
Umsetzung des § 76 SGB III
weisung-202308004_ba045165.pdf (156.61KB)


21.08.2023
Stichworte: Ausbildungsgarantie, Übergangssektor, überbetriebliche Ausbildung, SGB III
IAB
Ein Vorschlag zur Identifikation einer regionalen Unterversorgung an Ausbildungsplätzen
Im Rahmen der Vorbereitungen eines Konzepts zur Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Ausbildungsgarantie werden ausgewählte Indikatoren vorgestellt, die helfen sollen, Regionen (hier Agenturbezirke) mit einer „erheblichen Unterversorgung“ an Ausbildungsplätzen zu identifizieren.
Zusammenfassend kommen die Autoren zum Schluss, dass die vorgelegten statistischen Indikatoren die Lage zwar regional gut vergleichbar darstellen, aber dennoch nur lückenhaft beschreiben können. Es kann eine finale Festlegung der ggf. in eine Förderung einzubeziehenden Regionen nur gemeinsam mit den Regionaldirektionen, den Jugendberufsagenturen bzw. den Agenturen und Jobcentern sowie den Partner*innen vor Ort erfolgen. Des Weiteren sollten regionale Landesprogramme mit ähnlicher Intention berücksichtigt werden.
Link zum IAB-Papier


23.01.2023
Dieter Euler/Susan Seebers/Friedrich Ebert Stiftung
Ausbildungsgarantie beseitigt Wildwuchs im Übergangssektor
Auf seinem Online-Portal stellt die FES eine neue Studie vor, in der sich die Professor:innen Prof. Dr. Dieter Euler und Prof. Dr. Susan Seeber mit der Ausbildungsgarantie auseinandersetzten. In einem nachgeschalteten Interview begünden und kontextualisieren sie die Ausbildungsgarantie.
"Derzeit befinden sich mehr als 220.000 junge Menschen in den Maßnahmen des Übergangssektors. Viele von ihnen wären mit oder ohne besondere Förderunterstützung in der Lage, eine duale Berufsausbildung zu absolvieren. Erschreckend ist vor diesem Hintergrund die Erkenntnis, dass nach einem Jahr lediglich ein Drittel den Übergang in eine Ausbildung schafft. Nach drei Jahren steigt der Anteil auf ca. 60 Prozent. Selbst nach einer wiederholten Zahl an Maßnahmen gelingt es ca. 40 Prozent der Jugendlichen aber nicht, in eine Ausbildung einzumünden. Und wenn doch, so finden sie sich meist in Ausbildungsberufe mit einem niedrigeren sozialen Status und höheren Abbruchrisiken wieder.
Die „Versorgung“ im Übergangssektor ist daher wenig erfolgsversprechend. Sinnvoller erscheint es, die Jugendlichen in eine abschlussorientierte Berufsausbildung in einem für sie akzeptablen Beruf zu orientieren. Eben weil der Beruf für sie akzeptabel ist, kann sich das positiv auf ihre Motivation auswirken und das Risiko eines Ausbildungsabbruchs mindern. Sind keine betrieblichen Ausbildungsplätze in der jeweiligen Region verfügbar, sollte ihnen eine staatlich geförderte Ausbildung angeboten werden. Demnach erfolgt keine Separierung in vorgelagerte Übergangsmaßnahmen, sondern die Aufnahme in eine qualifizierte Ausbildung. Eventuell bestehende Förderbedarfe werden dann in die Ausbildung integriert.
Ein solcher Ansatz führt viele Jugendliche früher in eine Ausbildung und zu einem Ausbildungsabschluss. Effektiv wird dadurch die Zahl an Ausbildungsabsolvent_innen und damit der ausgebildeten Fachkräften erhöht. Zugleich werden auf diese Weise beträchtliche staatliche Mittel aus ineffektiven Übergangsmaßnahmen in abschlussorientierte Ausbildungsmaßnahmen umgeleitet. Das kann insbesondere in den schulorientierten Maßnahmen der Bundesländer die Qualität erhöhen und gleichzeitig finanzielle Mittel einsparen." (Das vollständige Interview finden Sie unter dem Link ...)
Euler hatte das Thema bereits im Jahre 2006 in einem Gutachten - das er zusammen mit Dieter Severing verfasste -  den flexiblen Einstieg in die Berufsausbildung ausführlich begründet. Siehe dazu das Dokument auf unserer Unterseite  "Wichtige Dokumente".


2021
Stichworte: Jugendberufsagentur, Übergangssektor, Jugendberufshilfe
f-bb

Evaluation der Jugendberufsagentur Berlin
Von 2016 bis 2020 evaluiert im Auftrag von SenIAS das f-bb die Jugendberufsagentur Berlin. 2021 wird der Abschlussbericht - nach drei Zwischenberichten - vorgelegt.
Die zentralen Frage lauteten: Wie wird die Jugendberufsagentur Berlin in den zwölf regionalen Standorten umgesetzt? Welche Entwicklungsprozesse wurden seit 2016 angestoßen und welche Aspekte haben sich in der neuartigen rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit bewährt? Und vor allem: Wie nehmen die jungen Ratsuchenden das Beratungsangebot der JBA Berlin wahr? Dies sind nur einige der Fragestellungen, die im Rahmen der begleitenden Evaluation der JBA Berlin v zu beantworten waren.
Der Abschlussbericht der begleitenden Evaluation ergänzt zum Stichtag 31.12.2020 vor allem die Erhebungen zur Perspektive der jungen Menschen. Erste Ergebnisse konnten bereits im dritten Zwischenbericht präsentiert werden. Mit Blick auf den langen Evaluationszeitraum werden mit diesem Bericht aber auch eine Einordnung der stattgefundenen Entwicklungen vorgenommen und abschließend Weiterentwicklungspotenziale im Kontext einer rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit aufgezeigt.
Wer mehr lesen möchte, sei auf die Publikationsseite des f-bb verwiesen.
Link zu den Evaluationsberichten